Gesetze / Rechtsprechung / § 102 WDO 2025
Entscheidungen zu § 102 WDO 2025
13 Entscheidungen der Bundesgerichte · Anschuldigung
- BVerwG, 12.05.2026 – 2 WDB 4.26 Beschluss
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BVerwG, 22.12.2022 – 2 WDB 7/22
Beschluss
1. Für das Ergehen eines Disziplinargerichtsbescheids bedarf es keiner ausdrücklichen Zustimmung des Wehrdisziplinaranwalts oder des Soldaten. Es genügt das Ausbleiben eines Widerspruchs. 2. Der nach Erlass eines Diszipl…
- BVerwG, 10.04.2026 – 2 WD 45.25 Beschluss
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BVerwG, 25.11.2010 – 2 WD 28/09
Urteil
Der Umstand, dass der Wehrdisziplinaranwalt der Ankündigung des Vorsitzenden des Truppendienstgerichts, durch Disziplinargerichtsbescheid gemäß § 102 WDO (juris: WDO 2002) zu entscheiden, widersprochen hat, kann nicht ge…
- BVerfG, 14.06.2000 – 2 BvR 993/94 Beschluss
- BVerwG, 28.02.2026 – 2 WDB 1.26 Beschluss
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BVerwG, 22.01.2026 – 2 WD 39.25
Urteil
1. Im gerichtlichen Disziplinarverfahren hat der Soldat auch bei Nachtragsanschuldigungen die Möglichkeit, zur Beschleunigung des Verfahrens eine Fristsetzung des Truppendienstgerichts analog § 104 WDO zu beantragen. 2. …
- BVerwG, 14.08.2025 – 2 WD 29.24 Urteil
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BVerwG, 18.06.2025 – 2 WDB 3.25
Beschluss
Die rechtliche Prüfung von Befehlen bestimmt sich auf der Grundlage einer Ex-ante-Betrachtung nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Befehlserteilung und erwarteten Durchführung.
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BVerwG, 21.05.2025 – 2 WDB 15.24
Beschluss
Die Einstellung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens gegen einen früheren Soldaten kann nicht damit begründet werden, dass die Anschuldigungspunkte bereits bei der Entlassung vorgelegen, aber nur zu einer Entlassung…
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BVerwG, 14.09.2017 – 2 WA 2/17 D
Urteil
1. Der Anspruch auf Entschädigung wegen eines Vermögensnachteils aus § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG i.V.m. § 91 Abs. 1 Satz 3 Halbs. 2 WDO (juris: WDO 2002) umfasst Schadensersatz wegen einer entgangenen Auslandsverwendungszula…
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BVerwG, 12.05.2011 – 2 WD 9/10
Urteil
Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen ist eine Herabsetzung im Dienstgrad, wenn ein Soldat vorsätzlich gegen Dienstvorschriften im Umgang mit Schusswaffen verstößt.
- Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, 07.02.2008 – 2 O 127/07 Beschluss